Schadens- und Unfallgutachten

Schadens- und Unfallgutachten in Berlin

Wir finden für jeden Kfz-Schaden die richtige Lösung, damit Sie mit dem Unfallgutachten zufrieden sind.

Wichtig bei einen vorhanden Schaden ist, dass erst die Einschaltung eines qualifizierten und unabhängigen Kfz-Sachverständigen wie z. B. das KFZ-Sachverständigenbüro Topcu in Berlin als GTÜ-Partner, zur Schadenersatzleistung führt.

Wir Arbeiten mit mehreren auserwählten Rechtsanwaltskanzleien in Berlin und Umland zusammen und können Ihnen somit den passenden Rechtsbeistand mit Tat und Rat zur Seite stellen. Natürlich können Sie auch Ihren eigenen Rechtsbeistand in Anspruch nehmen. Das Unfallgutachten oder Schadensgutachten wird von uns Erstellt und auf Wunsch an Sie und / oder an einen Fachanwalt weitergeleitet. Sie müssen Sich dabei fast um gar nichts kümmern.

Unsere Sachverständigen mit mehr als 30 Jahren Berufserfshrung nehmen den Unfallschaden auf und führen mit Ihnen ein Beratungsgespräch damit Sie optimal Informiert sind.

Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren qualifizierten GTÜ-Sachverständigen.
Eine Schadensbegutachtung an Ihrem Fahrzeug ist je nach Umfang des Schadens vor Ort bei Ihnen oder auch an unserer GTÜ-Prüfstelle in Berlin Neukölln möglich.

Sie erreichen uns unter der Service-Rufnummer: +49-(0)30-239 222 15

 

Schadensgutachten (Haftpflichtschaden, Kaskoschaden, Wetter- und Wildschaden)

Die GTÜ-Sachverständigen sind neutral und unabhängig. Somit gewährleistet die GTÜ-Sachverständigenorganisation, dass der Geschädigte 100 % Ersatz hinsichtlich seines Fahrzeugschadens geltend machen kann.

Ist ein Schaden am Fahrzeug entstanden, muss der Sachverhalt schnell und zuverlässig geklärt werden.

Haftpflichtschaden

Von einem Haftpflichtschaden spricht man, wenn ein Fahrzeug durch das Verschulden Fremder in einen Unfall verwickelt wird.

Sie haben

  • die freie Wahl des Gutachters
  • das Recht auf anwaltliche Beratung bei unklarer Sachlage
  • die freie Wahl einer Reparaturwerkstatt
  • die freie Wahl, Ihr Fahrzeug jetzt, später oder auch gar nicht reparieren zu lassen

Kaskoschaden/Eigenschaden

Ein Kaskoschaden ist ein vom Verursacher selbst verschuldeter Unfall. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen. In der Regel hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung zu tragen.

Sonstige Schäden durch Wetter oder Wild

Bei Wetter- oder Wildschaden handelt es sich um einen besonderen Versicherungsfall, der nicht zu der gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung gehört. Für Schäden dieser Art muss eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden.

 

 


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